Paxlovid - Direktabgabe in der Praxis für Hausärztinnen und Hausärzte
Alle hausärztlichen Praxen können bis zu fünf Packungen Paxlovid bevorraten und dieses direkt an ihre Patienten abgeben, unabhängig ob und wie diese versichert sind. Dies ermöglicht der Gesetzgeber mit einer Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Ziel ist es, Verzögerungen beim Therapiebeginn zu vermeiden.
Für wen eignet sich die Behandlung mit Paxlovid?
Das Medikament eignet sich zur Behandlung von symptomatischen, nicht hospitalisierten COVID-19-Patienten ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf, wohl aber mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf. Diese sind insbesondere:
- Höheres Lebensalter,
- Adipositas,
- Diabetes mellitus,
- Immundefizienz oder -suppression,
- chronische Niereninsuffizienz,
- Tumorerkrankungen sowie
- Herz- und Lungenerkrankungen.
Es geht um symptomatische Patienten mit positivem Coronaschnelltest. Eine PCR zur Bestätigung wird empfohlen, nicht aber das Abwarten des Ergebnisses vor der ersten Einnahme. Die Therapie soll so früh wie möglich innerhalb der ersten 5 Tage nach Symptombeginn starten.
Auch Pflegeheime können Paxlovid vorhalten und nach ärztlicher Anweisung sofort die Therapie beginnen.
Haltbarkeit: Die Haltbarkeitsdauer von Paxlovid®-Filmtabletten wurde von zwölf auf 18 Monate verlängert. Zur Übersicht der verlängerten Verfalldaten.
Hinweise für die Verordnung
- Nutzen Sie Muster 16, ohne Namensnennung von Patienten.
- Kostenträger ist das Bundesamts für soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999 - wie bei der Bestellung der COVID-19-Impfstoffe.
- Der Bezug erfolgt über die Apotheke, in der Sie üblicherweise Ihren Sprechstundenbedarf beziehen.
Hinweise für die Abrechnung
Je Abgabe des Medikaments an den Patienten wird die GOP 88125 (15 Euro) im PVS erfasst.
Kostenträger:
- GKV-Patienten (inkl. Sonstige Kostenträger) über deren Krankenkasse
- PKV-Patienten und Patienten ohne Krankenversicherung über die Kasse „Bundesamt für Soziale Sicherung“ (VKNR: 38825, IK: 103609999)
Mit der GOP 88125 ist der Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe des Medikaments abgegolten. Diese Leistungen werden dann als Bestandteil der Quartalsabrechnung vergütet.
Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen quartalsgleich abzurechnen sind.
Weitere Informationen
- Die Informationen der KBV finden Sie hier.
- Bei Therapiebeginn erhalten die Patienten ein Informationsblatt von Ihnen.
- Gerade in der hier angesprochenen Patientengruppe kann es zu Arzneimittelwechselwirkungen von Paxlovid mit der dauerhaften Medikation kommen. Hierzu hat die Fachgruppe COVRIIN am RKI eine Übersicht erstellt (Stand 10.02.2022).
- Für die Beratung der Patienten im Rahmen der Abgabe erfolgt eine Vergütung von 15 €.
- Selbstverständlich bleibt auch der übliche Weg über die namentliche Verordnung für den Patienten und die Versorgung in der Apotheke weiter möglich. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) mit dem Institutionskennzeichen (IK) 103609999.