Anbindung der Corona-Warn-App im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung
Mit Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 31.03.2022 ist die Anbindung an die Corona-Warn-App als Voraussetzung zur Erbringung und Abrechnung von Bürgertests weggefallen.
kvt
Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen
Mit Änderung der Coronavirus-Testverordnung zum 31.03.2022 ist die Anbindung an die Corona-Warn-App als Voraussetzung zur Erbringung und Abrechnung von Bürgertests weggefallen.