Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zugelassenen Einrichtungen sind verpflichtet am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Darüber hinaus können weitere approbierte Ärzte am Bereitschaftsdienst teilnehmen. Einzelheiten sind in der Bereitschaftsdienstordnung der KV Thüringen geregelt.
Kompaktinformation
Antrag
- pdfAntrag auf freiwillige Teilnahme am Bereitschaftsdienst51 KB
- pdfeigene Abrechnungsnummer als angestellter Arzt48 KB
- pdfMeldebogen Vertreterliste augenärztlicher Bereitschaftsdienst59 KB
- pdfMeldebogen Vertreterliste HNO - ärztlicher Bereitschaftsdienst58 KB
- pdfMeldebogen Vertreterliste kinderärztlicher Bereitschaftsdienst59 KB
- pdfMeldebogen Vertreterliste allgemein ärztlicher Bereitschaftsdienst60 KB