Cannabis
Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis (getrockente Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erhalten.
kvt
Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen
Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabis (getrockente Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität) oder Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon erhalten.