kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Polizeivollzugsbeamte Thüringens

(Thüringer Polizeivertrag)

Vertrag über die ärztliche Versorgung der Polizeivollzugsbeamt(en)/-innen,
die Anspruch haben auf:

  • unentgeltliche Heilfürsorge,
  • Untersuchungen zur Vorbereitung von Personalentscheidungen und
  • betriebs- und fürsorgeärztliche Untersuchungen,

zwischen dem Land Thüringen vertreten durch das Thüringer Innenministerium und der KV Thüringen, gültig ab 01.10.2003

Dieser Vertrag gilt für ärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Behandlungen, die aufgrund des Sicherstellungsauftrages nach § 75 Abs. 3 SGB V von Polizeiärzten bzw. vom Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) veranlasst werden. Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines zivilen Vertragsarztes auf Überweisung durch den PÄD zur Mit- oder Weiterbehandlung möglich ist.

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