kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärztesuche

+++Was ist neu?+++

► Das Gesundheitsministerium (BMG) hat eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) gültig ab 25.11.2022 veröffentlicht.

► Ab dem 01.03.2023 können keine Leistungen mehr auf Grundlage der TestV erbracht werden.

► Die Ansprüche auf Testungen im neu gefassten Leistungsumfang bleiben nur noch bis zum 28.02.2023 bestehen.

► Leistungen, die bis zum 30.11.2022 erbracht wurden, sind spätestens bis zum 31.01.2023 bei der KV Thüringen abzurechnen, das gilt auch für etwaige Korrekturabrechnungen.

► Leistungen, die ab dem 01.12.2022 erbracht werden, sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, abzurechnen.

► Außerhalb dieser Fristen können keine Leistungen mehr nach dieser Verordnung abgerechnet werden.

 

WICHTIG!

  • Seit dem 01.07.2022  wird die Vergütung für Labor-PCR-Tests von 43,56 Euro auf 32,39 Euro herabgesetzt.

  • Für die Übermittlung der Genomsequenzen werden 150,- Euro pro Datenübermittlung erstattet.

  • Die variantenspezifische Testung wurde mit Wirkung zum 12.02.2022 abgeschafft.
  • Ein Anspruch auf bestätigende Testung besteht über die TestV nun auch für symptomlose Infizierte, die sich noch nicht in Absonderung befinden.
  • Ein PCR-Test nicht mehr grundsätzlich nötig, um eine Infektion nachzuweisen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu aus.
  • Jedoch bleibt ein PCR-Test notwendig, um den Genenesennachweis zu bekommen.
  • Die Priorisierung im Zusammenhang mit der Labordiagnostik bei den PCR-Testswurde nicht wie ursprünglich beabsichtigt in der TestV verankert. Sie findet sich allerdings nun in der als Orientierungshilfe und Handlungsleitfaden dienenden Nationalen Teststrategie wieder.  Zur Grafik der Nationalen Teststrategie

Abrechnungsgrundlagen für Labore

  • Vor der erstmaligen Abrechnung ist ein Kontaktformular auszufüllen und dies mit einer Testdatei an coronaabrechnungnoSpam@kvt.de zu übermitteln.
  • Untersuchungsstellen und Einsender gemäß CorSurV registrieren sich zusätzlich mit der Anlage 1 zur Registrierung.
  • Die Datenlieferung erfolgt ausschließlich an coronaabrechnungnoSpam@kvt.de.
  • Die Daten sind jeweils in einer logischen Datei im CSV-Format mit variabler Nutzdatenlänge zu liefern. Es wird der Zeichensatz ISO 8859-15 verwendet.
  • Die Abrechnungsunterlagen werden je Kalendermonat bis spätestens zum Ende des Folgemonats an die KV Thüringen übermittelt.
  • Die KV Thüringen prüft die Einhaltung der Vorgaben der Datensatzbeschreibung. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung.
  • Tierärzte können Labordiagnostik nach TestV durchführen und abrechnen, wenn sie vom ÖGD als Dritte beauftragt wurden.
  • Die beauftragten Labore rechnen die von ihnen auf Grundlage der TestV durchgeführten labordiagnostischen Leistungen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
  • Die variantenspezifische PCR-Testung ist seit dem 27. Januar möglich.
  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis – auch symptomatische Patienten, die im Rahmen der Krankenbehandlung getestet wurden.
  • Beauftragt wird die variantenspezifische PCR-Testung nicht über Muster OEGD und nicht Muster 10C. Vielmehr können die Labore selbst Vorgaben zur Beauftragung der variantenspezifischen PCR-Testung bestimmen. Informationen über die Form der Beauftragung sind über das beauftragte Labor zu erfragen.
  • KV-Mitglieder zahlen für die Abwicklung der Abrechnung einen Verwaltungskostensatz von 0,7 Prozent, Nichtmitglieder 3,5 Prozent.
  • Die KV Thüringen überweist den Leistungserbringern nach Zahlungseingang durch das BAS die Vergütung für die angeforderten Labortestungen.
  • Die Abrechnungsunterlagen sowie alle dazugehörigen Nachweise müssen durch den Leistungserbringer und durch die KV Thüringen bis zum 31.12.2024 unverändert gespeichert/aufbewahrt werden.


Datenübermittlung gem. TestV:

csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen

Satzart:

konstant: „LABORTEST“

Monat/Jahr:

JJJJMM

Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

Dateiendung

konstant: „csv“

Beispiel: LABORTEST_202107_123456789.csv   

 

Ein Datensatz entspricht dem Einzelfall der getesteten Person

01 Satzart:

konstant: „LABORTEST“

02 KV:

93

03 Labor:

neunstellig: ID des Labors

04 Monat/Jahr:

JJJJMM

05 Kalendertag

TT

06 Nummerierung:

fortlaufende Nummerierung der Datenzeilen

07 Art der Testung nach TestV

0 = kein Test durchgeführt

1 = § 9 Satz 1 TestV Labordiagnostik mittelseiner Testung  (Nukleinsäurenachweis, Bestätigungs-PCR)

2 = § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test

4= § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test und Bestätigungs-PCR

08 Grund der Testung:

0 = kein Test durchgeführt

1 = § 2 TestV Kontaktperson, nachweislich Infizierte, Virusvariantengebiet

3 = § 3 TestV Ausbruchsgeschehen

4 = § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung

8 = § 4b Satz 1 bestätigende Testung

09 Grund des Aufenthalts:

0 = keine Angabe

1 = betreut/untergebracht

2 = Tätigkeit in Einrichtung

10 Einrichtungs-/Unternehmensart:

0 = keine Angabe

1 = Medizinische Einrichtungen ambulant/stationär (auch Rettungsdienste, andere humanmedizinische Heilberufe)

2 = Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen)

3 = Pflege- und andere Wohneinrichtungen (z. B. Justizvollzugsanstalten, andere Massenunterkünfte)

4 = sonstige Einrichtungen (z. B. nicht medizinische Reha- und Vorsorge- einrichtungen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe)

11 Ausstellung eines Genesenenzertifikats

0 = kein Genesenenzertifikat

1 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat ohne Einsatz
informationstechnischer Systeme (6 Euro)

2 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat mit Einsatz
informationstechnischer Systeme (2 Euro)


Datenübermittlung für Leistungen ab 1. Juli 2021 gem. CorSurV:

csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen

Satzart:

konstant: „CORSURVLAB“

Monat/Jahr:

JJJJMM

Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

Dateiendung

konstant: „csv“

Beispiel: CORSURVLAB_202102_123456789.csv    

 

Die Datei enthält Angaben je Kalendermonat. 

01 Satzart:

konstant: „CORSURVLAB“

02 KV:

93

03 ID Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

04 Monat/Jahr:

JJJJMM

05 Anzahl Datenübermittlung ohne anderweitige Finazierung gem. § 2 Abs. 1Satz 1 CorSurV:

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV, die nicht unter Feld 08 fallen, je
unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

06 Anzahl Datenübermittlung mit anderweitiger Finazierung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 CorSurV:

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer
Genomsequenzierungen mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 09 fallen, je unterschiedlicherKombination der Felder 01 bis 04

07 Anzahl der Versandpauschalen gem. § 2 Abs. 2 CorSurV:

Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur
Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 10 fallen, je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

08 Anzahl Datenübermittlungen ohne
anderweitige Finanzierung gemäß § 2
Absatz 1 Satz 1 CorSurV aufgrund von
Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer
Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV
aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

09 Anzahl Datenübermittlungen mit
anderweitiger Finanzierung gemäß § 2
Absatz 1 Satz 2 CorSurV aufgrund von
Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall
einer Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter
anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

10 Anzahl der Versandpauschalen gemäß § 2 Absatz 2 CorSurV
aufgrund von Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV aufgrund der von
Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder
unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1
Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04