Welche PoC-Antigen-Tests kommen in Frage?
Die Coronavirus-Testverordnung erlaubt PoC-Tests bei asymptomatischen Personen. Zur Verwendung zugelassen sind jedoch nur die Tests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer kontinuierlich aktualisierten Liste geführt werden:
Zulassungsliste des BfArM
Hinweise vor der Verwendung
Die Gebrauchsanweisung des eingesetzten Tests muss genau befolgt werden und allen Testenden im Detail bekannt sein. Es dürfen nur die Untersuchungsmaterialien eingesetzt werden, für die der Test zugelassen ist.
Zu beachten ist vor allem:
- die Lagerung des Tests entsprechend der Gebrauchsinformation,
- die Temperatur bei welcher der Test angewendet werden kann (Raumtemperatur!),
- die Haltbarkeit der Tests vor Gebrauch kontrollieren - verfallene Tests dürfen nicht mehr verwendet werden.
- Vom Hersteller empfohlene Testkontrollen mittels der Kontrollflüssigkeit, entsprechend der Gebrauchsanweisung, regelmäßig durchführen. Auf jeden Fall vor der ersten Testanwendung den Test mit der Kontrollösung kontrollieren. Ergebnisse chargenbezogen protokollieren.
- Falls ein Test bei der Kontrolle durchfällt, kann dieser nicht verwendet werden!
- Auswertung des Tests vorher genau verstehen (Welcher Balken bedeutet was? Wann ist ein Test ungültig?)
- Ergebnisse von Tests mit nicht auswertbaren internen Kontrolllinien dürfen nicht verwendet werden. Diese Tests sind zu wiederholen.
- Angegebenes Zeitintervall, zu welchem der Test abgelesen und ausgewertet werden kann, ist einzuhalten