Hier erfahren Sie die neuesten EBM-Änderungen mit ausführlichen Erläuterungen bzw. wichtigen Abrechnungshinweisen:
EBM-Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2023 +++ Informationen u. a. zur Terminvermittlung und zur Weiterentwicklung ambulantes Operieren +++
Umsetzung GKV-FinStG: Regelung zur Terminvermittlung
Konkrete Hinweise zur Abrechnung und Kennzeichnung sowie zur technischen Handhabung im "eTerminservice" folgen in den nächsten Tagen.
- Weiterentwicklung des ambulanten Operierens
Neue Zuschläge nach den GOP 31451 bis 31457 zu bestimmten OPS im Anhang 2. Zur Darstellung erfolgt die Aufnahme einer weiteren Spalte „Zuschlag Förderung“ in den Anhang 2 zum EBM. In Teil C wurde ein neuer Zuschlag, ähnlich den Schweregradzuschlägen im Notfall beschlossen.
- Aufnahme der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) in den EBM
Neue OPS-Kodes und GOP
- Anpassung der Bewertung der Dialyse-Sachkosten und Konkretisierung des Zuschlages zur Infektionsdialyse
- Aufnahme des Nukleinsäurenachweises von Orthopoxvirus in das Kapitel 32 EBM und Detailänderungen im Kapitel 32 EBM zum 01.04.2023
Außerklinische Intensivpflege (AKI): Neuer Abschnitt 37.7. EBM zum 01.12.2022
Neue EBM-Leistungen mit Wirkung zum 01.10.2022: Vergütung der ambulanten Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener
Zweitmeinungsverfahren bei kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen seit 31.05.2022
EBM-Regelungen für 2. Quartal 2022 und 3. Quartal 2022
EBM-Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2022 (rückwirkend) und zum 01.04.2022
weitere EBM-Änderungen zum 01.01.2022
Zweitmeinungsverfahren Eingriffe an der Wirbelsäule seit 19.11.2021
EBM-Änderungen zum 01.10.2021
Höchstwerte für Versandkosten und Telefax mit Wirkung zum 01.10.2021
Für Versandkosten (GOP 40110) und Telefax (GOP 40111) tritt die Höchstwertregelung zum 01.10.2021 im EBM in Kraft, nachdem der Bewertungsausschuss (BA) die Einführung dieser Höchstwerte letztes Jahr um fünf Quartale verschoben hatte, weil die Ausstattung für die elektronische Kommunikation in den Arztpraxen länger dauerte als angenommen. Die Ärzte sollen zeitnah auf die elektronische Kommunikation umstellen!
Den genauen Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier.
Eine weitere Absenkung dieser Höchstwerte erfolgt dann im 4. Quartal 2022 und 4. Quartal 2023.
Neue Angebote für Psychotherapie in Gruppen ab 01.10.2021
EBM-Änderungen zum 01.07.2021
Zweitmeinungsverfahren Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom seit 27.05.2021
Rückwirkende EBM-Änderungen vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 bzw. 31.12.2022
Zweitmeinungsverfahren Kniegelenkersatz seit 12.01.2021
EBM-Änderungen zum 01.10.2020 und 15.11.2020 - ACHTUNG! Teil 1, Teil 2 und Teil 3
EBM-Änderungen zum 01.07.2020
Änderung der GOP 32816 (Corona-PCR-Test) zum 01.07.2020
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der Ärzteseite eine Abwertung sowie weitere Anpassungen der GOP 32816 zum 1. Juli 2020 beschlossen:
Änderung der Bewertung von 59,00 auf 39,40 Euro,
Begrenzung der Berechnungsfähigkeit auf höchstens fünfmal im Behandlungsfall,
Klarstellung und Abgrenzung von den sogenannten Massen- oder Reihentests nach der aktuellen Bundesverordnung: Die Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 32816 ist nur bei Patienten mit einer akuten Covid-19 assoziierten Symptomatik und / oder bei klinischen und radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie unter Angabe einer medizinischen Begründung berechnungsfähig.
Corona-Warn-App - Bewertungsausschuss beschließt zum 15.06.2020 neue Leistungen im EBM
- Für das Gespräch im Zusammenhang mit einer möglichen Testung und/oder dem Abstrich durch niedergelassene Ärzte: neue GOP 02402 mit 91 Punkten (+ GOP 32006 nicht vergessen anzugeben)
- Kodierung nach ICD U99.0 + Z11
- Keine Abrechnung der GOP 88240
- Ausstellen eines neuen Musters 10C: Bis zu dessen Verfügbarkeit wird weiterhin Muster 10 verwendet und mit dem Hinweis "Corona-Warn-App" oder GOP "32811" versehen. Die Übermittlung der Probe erfolgt mit diesem Überweisungsschein.
- Annahme der Laborüberweisung, Erbringung des PCR-Tests und Abrechnung der neuen GOP 32811 (Leistungsinhalt analog bisheriger GOP 32816, Bewertung 39,40 €) durch den Laborarzt + GOP 40101 für Versand- und Untersuchungsmaterial
- Die KV Thüringen setzt dann die neue GOP 12221 mit 14 Punkten (statt GOP 12220) zur GOP 32811 hinzu.
Die Details zu den Gebührenordnungspositionen entnehmen Sie bitte dem Beschlusstext.
EBM-Änderungen Versandkosten im Kapitel 40 EBM zum 01.07.2020
EBM-Änderungen Psychotherapie zum 01.04.2020
EBM-Reform zum 01.04.2020 beschlossen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine EBM-Reform geeinigt. Der EBM wird an einigen Stellen zum 01.04.2020 angepasst. Die KBV hat dazu eine extra Seite auf deren Internetseiten veröffentlicht: https://www.kbv.de/html/weiterentwicklung-ebm.php (Hinweis: diese Seite wird regelmäßig durch die KBV aktualisiert.