26.01.2023 - Neufassung des Vertrages „OsteoporosePLUS“
Der Vertrag „OsteoporosePLUS“ zwischen der AOK PLUS und dem Bund der Osteologen e. V. Thüringen wurde zum 01.01.2023 an die neue gesetzliche Grundlage angepasst und im Zuge dessen, mit der KV Thüringen als Vertragspartner, neu gefasst. Die Teilnahmeerklärungen für Ärzte (Anlage 1) und Versicherte (Anlage 2) sowie die Patienteninformation (Anhang 1 zu Anlage 2) wurden aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2023 die überarbeiteten Dokumente. Ärzte und Versicherte, die bereits an dem bisherigen Vertrag teilgenommen haben, müssen sich nicht erneut einschreiben.
Hinweis: Die aktuelle Version der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Belegnummer V50B) behält mit Ausstellungsdatum bis 31.03.2023 ihre Gültigkeit. Ab 01.04.2023 ist ausschließlich die neue Version (Belegnummer V50C) zu verwenden. Bitte bestellen Sie die neuen Teilnahmeerklärungen (V50C) wie gewohnt über den Online-Bestellservice der AOK PLUS (verfügbar voraussichtlich ab Mitte Februar 2023).
Weitere Informationen finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
24.01.2023 - Anpassungen zum Honorarvertrag 2022
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
23.01.2023 - medatixx ist seit dem 01.01.2023 für die S3C-Schnittstelle zertifiziert
Das PVS medatixx ist seit dem 1. Quartal 2023 für die S3C-Schnittstelle zertifiziert. Die Teilnahme am HzV-Vertrag (AOK-PLUS) und am AOK-PLUS-Rahmenvertrag (Module Qualitätsmanagement + Schnelltest PLUS) ist damit nun möglich.
23.01.2023 - Ist die Version Ihrer S3C-Schnittstelle aktuell?
Diese Information erhalten Sie beim Hochladen der Abrechnungsdatei im KVTOP. Während des Ladens findet eine Prüfung von verschiedenen Informationen der Abrechnungsdatei, u. a. der S3C-Schnittstelle, statt. Im Infocenter des KVTOP können Sie direkt bei der hochgeladenen Datei unter „Status“ sehen, ob es bei der Abrechnungsdatei mögliche Auffälligkeiten gibt. Ist ein grüner Haken vorhanden, ist alles in Ordnung und die S3C-Schnittstelle ist aktuell. Sofern ein Ausrufezeichen zu sehen ist, gibt es Auffälligkeiten im Abrechnungsdatensatz. Unter „Details“ wird Ihnen angezeigt, welche Probleme aufgetreten sind. Zur S3C-Schnittstelle könnten Sie eine von drei Konstellationen sehen:
1) S3C-Schnittstelle - Aktuelle Version für dieses Abrechnungsquartal gefunden
2) S3C-Schnittstelle - keine vollständig aktuelle Version
3) S3C-Schnittstelle - keine S3C-Version übertragen
Bei Variante 1 ist alles in Ordnung. Bei den Varianten 2 und 3 erfolgt keine Vergütung für die Vorhaltung der S3C-Schnittstelle (Abr.-Nr. 99140S sowie 99283).
23.01.2023 - Anpassungen beim HzV-Vertrag der AOK PLUS
Der Nachweis der S3C-Schnittstelle mit den Modulen Arzneimittelmanagement (S3C-AM/IMM) und Behandlungsqualität (S3C-BQ) in der jeweils aktuellen Softwareversion ist seit Jahren schon eine verpflichtende Teilnahmevoraussetzung. Der Nachweis wird durch Ihr PVS im Rahmen der regulären Arztabrechnung automatisch an die KV Thüringen übermittelt.
Mit der Anpassung des Vertrages im Zuge der 12. Modifikation wurde eine Klarstellung vorgenommen, wie bei einem fehlenden bzw. ungültigen Nachweis der S3C-Schnittstelle zu verfahren ist. Dies bedeutet, dass die HzV-Teilnahme der Praxis beendet wird, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen kein korrekter S3C-Nachweis erfolgte. Diese Regelung wird mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt.
Beispiel:
Fehlender Nachweis in Q1/22, Q2/22, Q3/22 und Q4/22 -> keine HzV-Beendigung
Fehlender Nachweis in Q4/22 und Q1/23 -> HzV-Beendigung zum 30.06.2023
Sofern Sie durch Bestätigung des PVS-Herstellers belegen können, dass z. B. aufgrund eines technischen Fehlers der Nachweis nicht korrekt in den Abrechnungsdaten abgebildet war, kann eine Vergütung der „Quartalspauschale“ (99140S) für dieses Abrechnungsquartal erfolgen. Das entsprechende Nachweisformular, welches vom PVS-Hersteller bzw. Ihrem Systembetreuer auszufüllen ist, finden Sie hier:
ACHTUNG! Sollte der „eNachweis“ nicht korrekt erfolgen, besteht in dem betreffenden Quartal auch kein Anspruch auf die Quartalspauschale (99140S -> 2,50€/je HzV-Versicherten).
Neben den o. g. Änderungen wurden unter anderem redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Den aktualisierten Vertrag, inklusive der modifizierten Anlagen, finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
23.01.2023 - Vertrag "Hautscreening" (TK) an neue Rechtsgrundlage angepasst
Der Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit der TK wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V angepasst und tritt ab 01.01.2023 in Kraft. Die Teilnahmeerklärungen für Versicherte (Anlage 1) und Ärzte (Anlage 3) sowie die Versicherteninformation (Anlage 2) wurden überarbeitet. Es besteht nun auch die Möglichkeit der elektronischen Einschreibung der Versicherten mittels QR-Code (Anlage 4). Sollten Sie dieses Angebot in Ihren Praxen nutzen wollen, stellen wir Ihnen die notwendigen Unterlagen gern per Mail oder postalisch zur Verfügung.
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
05.01.2023 - Vertrag "Gesund schwanger" - aktualisierte Dokumente ab 01.01.2023
Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde zum 01.01.2023 redaktionell angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2023 die überarbeiteten Anlagen 1 (Informationsblatt Arzt), 2 (Informationsblatt Versicherte) und 9 (Screeningfragebogen).
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
05.01.2023 - Vertrag "Hallo Baby" - neue Leistung: Beratung zur Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung (U0)
Der Vertrag „Hallo Baby“ wurde zum 01.01.2023 um die Beratung durch die teilnehmenden Gynäkologen über die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung (U0) bei einem Kinder- und Jugendarzt, der am gesonderten Vertrag BKK „Starke Kids“ teilnimmt, erweitert.
Bei der U0 können sich werdende Eltern schon vor der Geburt von einem Kinder- und Jugendarzt zu Fragen der Kindergesundheit beraten lassen. Eine ausführliche Patienteninformation zur Weitergabe an die Patienten wurde in den Vertrag aufgenommen und kann per Bestellschein geordert werden. Ein QR-Code auf dieser Information führt zu einer App, in der die teilnehmenden Kinder- und Jugendärzte gelistet sind. Dort können sich die werdenden Eltern für die U0 registrieren.
Weitere Informationen zum Vertrag und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
05.01.2023 - Vergütung der Thüringer Impfvereinbarung ab 01.01.2023
Die Vergütung nach der Thüringer Impfvereinbarung wurde ab 01.01.2023 um 3,45 % erhöht.
Informationen zur Impfvereinbarung und zur Vergütung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
05.01.2023 - Vertrag "Diabetisches Fußsyndrom" (AOK PLUS) an neue Rechtsgrundlage angepasst
Der Vertrag zur besonderen Versorgung der Versicherten mit Diabetischem Fußsyndrom (DFS Thüringen) wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V (ehemals § 73a SGB V) angepasst und tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Teilnahmeerklärungen für Versicherte (Anlage 1) und Ärzte (Anlagen 2, 3a, 3b, 3c, 3d) überarbeitet. In den Anlagen 4a, 6, 7b, 9 und 12 wurde lediglich die Rechtsgrundlage in der Kopfzeile geändert (keine inhaltlichen Anpassungen).
Hinweis: Die aktuelle Version der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Belegnummer V15B) behält mit Ausstellungsdatum bis 31.03.2023 ihre Gültigkeit. Ab 01.04.2023 ist ausschließlich die neue Version (Belegnummer V15C) zu verwenden. Bitte bestellen Sie die neuen Teilnahmeerklärungen (V15C) wie gewohnt über den Online-Bestellservice der AOK PLUS (verfügbar voraussichtlich ab Ende Januar 2023).
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Weißmann, Telefon: 03643 559-137
05.01.2023 - Vertrag "CARDIO PLUS" (AOK PLUS) an neue Rechtsgrundlage angepasst
Der Vertrag zur besonderen Versorgung kardiovaskulär erkrankter Versicherter in Thüringen (CARDIO PLUS Thüringen) wurde an die neue gesetzliche Grundlage nach § 140a SGB V (ehemals § 73a SGB V) angepasst und tritt ab 01.01.2023 in Kraft.
In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Teilnahmeerklärungen (Anlagen 1, 2, 3) überarbeitet. Die Änderungen in der Anlage 7b (Abrechnung der KVT) betreffen nur die Vorgaben gemäß Formblatt 3 und haben keine Auswirkungen auf die Vergütung.
Hinweis: Die aktuelle Version der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Belegnummer V31C) behält mit Ausstellungsdatum bis 31.03.2023 ihre Gültigkeit. Ab 01.04.2023 ist ausschließlich die neue Version (Belegnummer V31D) zu verwenden. Bitte bestellen Sie die neuen Teilnahmeerklärungen (V31D) wie gewohnt über den Online-Bestellservice der AOK PLUS (verfügbar voraussichtlich ab Ende Januar 2023).
Die aktuellen Vertragsdokumente finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Elisabeth Haberzettl, Telefon: 03643 559-135
05.01.2023 - Vertrag "Homöopathie" (AOK PLUS) gekündigt zum 31.03.2023
Der Vertrag über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie wurde zum 31.03.2023 durch die AOK PLUS gekündigt. Damit sind die Abrechnungspositionen 99350, 99351, 99352, 99353, 99354, 99355 und 99356 ab dem 01.04.2023 nicht mehr berechnungsfähig.
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
05.01.2023 - Förderung „eArztbrief“ (AOK PLUS) beendet
Die Förderung der Nutzung des eArztbriefes durch die AOK PLUS endete wie vereinbart zum 31.12.2022. Die Anzahl der Ärzte, die in ihrem Praxisalltag den Austausch der Arztbriefe auf digitalem Wege nutzen, hat sich seit Vertragsbeginn im Juli 2020 verzehnfacht. Somit wurde das Ziel, die elektronische Kommunikation über den eArztbrief zu favorisieren, erreicht und die Förderung wird nicht verlängert. Der Anhang 2 (eArztbrief) zur Anlage 3 (Qualitätsmanagement) zum Rahmenvertrag "Digitale Versorgungsanwendungen“ inkl. der Abr.-Nr. 99285 entfällt damit ab 01.01.2023.
26.10.2022 - Vertrag Amblyopie-Screening mit der SVLFG endet zum 31.12.2022
Der Vertrag zum Amblyopie-Screening bei Kleinkindern mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurde mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt.
06.09.2022 - 4. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit
Das Datenschutzmerkblatt für die Versicherten sowie die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Arzt für den Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit wurde zum 01.10.2022 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab dem 01.10.2022 ausschließlich die aktualisierten Dokumente. Ebenfalls angepasst wurden, die ICD-Codes in dem Versorgungsmodul neurologische Komplikationen. Gemäß der Vorgaben der ICD-10-GM 2022 wurde der ICD-Code G99.0* durch die ICD-Codes G99.0-* und G99.08* ersetzt.
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
01.08.2022 - 7. Protokollnotiz zu CARDIO PLUS
Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung für Fachärzte zum CARDIO PLUS Vertrag mit der AOK PLUS wurde zum 01.08.2022 angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.08.2022 ausschließlich das aktualisierte Dokument. Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
21.04.2022 - Neues Versorgungsmodul ab 01.04.2022 - "eKonsil PLUS"
Die KVT hat mit der AOK PLUS zum 01.04.2022 die Erweiterung des „Digitalen Rahmenvertrages“ um das neue Versorgungsmodul „eKonsil PLUS“ beschlossen. Gegenstand des Moduls ist eine an den ärztlichen Bedürfnissen orientierte, indikationsunabhängige Konsilanwendung, die direkt im Praxisverwaltungssystem (PVS) des Arztes integriert ist.
Teilnahmeberechtigt sind alle Ärzte, die als Vertragsarzt im Bereich der KVT niedergelassen sind, sofern Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben. Die Übermittlung einer Konsilanfrage/-antwort ist unter Angabe der Abrechnungsziffer 99226 bzw. 99227 gegenüber der KVT abzurechnen und wird jeweils in Höhe von 7,50 Euro vergütet.
Hinweis: Im ersten Schritt steht das eKonsil PLUS Ärzten zur Verfügung, die das PVS tomedo® der zollsoft GmbH nutzen. Die KVT und die AOK PLUS sind aktuell mit weiteren PVS-Herstellern im Gespräch.
Informationen zum Vertrag finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
20.04.2022 - 3. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages für das Jahr 2021 vereinbart. Die Änderung beinhaltet die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene zur TSVG-Nachbereinigung.
Bitte beachten Sie, dass der 3. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier.
20.04.2022 - Versorgungsmodul "eImpfpass" zum 31.12.2022 beendet
Die AOK PLUS und die KVT haben sich darauf verständigt, das Versorgungsmodul „eImpfpass“ (Anlage 1 zum Rahmenvertrag "Digitale Versorgungsanwendungen" mit der AOK PLUS) zum 31.12.2022 zu beenden. Der Grund ist eine Vermeidung von Doppelstrukturen durch die anstehende Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA) um den elektronischen Impfpass.
Für Sie als Arzt bedeutet die Beendigung, dass Sie ab 01.01.2023 keine Vergütung mehr für die Eintragung von Impfungen bzw. die Qualifizierung von Impfhinweisen in der Impfmanagementsoftware im Rahmen des Versorgungsmoduls erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass nach dem 31.12.2022 keine Strukturpauschale mehr für die Nutzung der angeschafften Impfmanagementsoftware gezahlt wird.
Die AOK PLUS wird ihre Versicherten motivieren, die ePA zu aktivieren und den eImpfpass darüber weiter zu nutzen. Die qualifizierten Daten der elmpfpässe werden dann durch die AOK PLUS vom elmpfpass-Server in die jeweilige ePA der Versicherten transferiert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
31.03.2022 - Keine Fristverlängerung mehr für DMP-Schulungen sowie zum Gestationsdiabetes
Patientenschulungen im Rahmen der Disease-Management-Programme und des Gestationsdiabetes-Vertrages können ab dem 01.04.2022 nicht mehr per Videoübertragung durchgeführt werden. Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit der AOK PLUS konnte leider keine erneute Verlängerung vereinbart werden, sodass die Sonderregelung zum 31.03.22 endet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
DMP und
Gestationsdiabetes
25.03.2022 - Frühförderung - Vergütungsanpassung für das Ausfüllen von Förder- und Behandlungsplänen
Die Thüringer Krankenkassen haben mit dem Thüringer Ministerium und den Trägern der Frühförderung eine neue Landesrahmenvereinbarung zum 01.12.2020 geschlossen. In Umsetzung dessen hat sich die KVT in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte nunmehr mit den Thüringer Krankenkassen auf eine Anpassung der Vergütung verständigt. Für das Ausfüllen des Förder- und Behandlungsplanes erhalten die Thüringer Vertragsärzte ab dem 01.01.2022 45 € (GOP 99930). Erfolgt im Behandlungsfall neben dem Ausfüllen des Förder- und Behandlungsplanes auch die Abrechnung der GOP 04356 EBM, erhält der Vertragsarzt 40 € (GOP 99930A).
Weitere Informationen finden Sie hier ...
09.03.2022 - ARMIN – Ende der Projektlaufzeit
Das seit 2014 bestehende Modellprojekt ARMIN endet nun zum 30.06.2022. Es bedarf keiner expliziten Kündigung Ihrerseits gegenüber der KVT. Bitte beachten Sie jedoch ggf. Kündigungsfristen gegenüber Ihrem PVS-Hersteller bezüglich der verschiedenen ARMIN-Module!
Die Evaluation des Projekts wird voraussichtlich in diesem Sommer beendet und wir werden Sie über die Ergebnisse gesondert informieren. Ein ARMIN-Folgevorhaben ist von den Vertragspartnern geplant, wird voraussichtlich aber erst im Jahr 2023 starten. Auch hierüber halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihre tatkräftige Unterstützung im Rahmen des ARMIN-Projekts.
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Christin Güth, Telefon: 03643 559-132
02.02.2022 - 3. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit
Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung Arzt für den Rahmenvertrag mit der DAK-Gesundheit wurde zum 01.01.2022 aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab dem 01.01.2022 ausschließlich das aktualisierte Dokument. Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
31.01.2022 - 2. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages für das Jahr 2021 vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von verschiedenen neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass der 2. Nachtrag noch unter dem Vorbehalt der aufsichtsrechtlichen Prüfung steht.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
13.01.2022 - 11. Modifikation zum HzV-Vertrag (HzV-THR) mit der AOK PLUS
Die Vertragspartner der HzV-THR haben sich darauf verständigt, den Vertrag mit Wirkung zum 01.10.2021 anzupassen. Wesentliche Änderungen betreffen den Nachweis der S3C-Schnitt-stelle. Ab 01.01.2022 wird die Nutzung der S3C-Schnittstelle mit den Modulen Arzneimittel-management (S3C-AM/IMM) und Behandlungsqualität (S3C-BQ) in der jeweils aktuellen Softwareversion gegenüber der KV Thüringen ausschließlich elektronisch nachgewiesen. Die entsprechenden Informationen werden dann im Rahmen der regulären Arztabrechnung anhand des KVDT-Datenfeldes FK0132 bereitgestellt.
ACHTUNG!
Sollte der Nachweis erstmals nicht korrekt erfolgen, besteht in diesem Quartal kein Anspruch mehr auf die Quartalspauschale (99140S -> 2,50€/je HzV-Versicherten).
Sofern der Nachweis der S3C-Schnittstelle auch für das folgende Abrechnungsquartal nicht korrekt enthalten ist, besteht auch in diesem Quartal kein Anspruch auf die Quartalspauschale. Darüber hinaus endet automatisch die Teilnahme des Hausarztes an der HzV-THR zum Monatsletzten des Abrechnungsquartals in dem der Nachweis zum zweiten Mal (zwei aufeinanderfolgende Quartale) nicht korrekt enthalten war.
Hinweis:
Hausarztpraxen, die ein PVS einsetzen, welches keine S3C-Schnittstelle anbietet, können ab 01.10.2021 nicht mehr an der HzV-THR teilnehmen. Praxen, die bereits vor dem 01.10.2021 an der HzV-THR teilgenommen haben, erhalten in diesem Fall Bestandsschutz.
Neben Änderungen bei der S3C-Schnittstelle wurden Anpassungen bei dem Einsatz eines PLUSmobils vorgenommen.
Das Fahrzeug kann perspektivisch auch ein „Jahreswagen“ sein -> vorher nur „Neuwagen“ möglich.
Der Anspruch auf die Pauschale „PLUSmobil“ ist nur gegeben, wenn die vertraglich vereinbarte Beschriftung deutlich sichtbar/lesbar ist.
Bei Aussetzung des Einsatzes des „PLUSmobil“ von mehr als 6 Wochen im Quartal besteht kein Anspruch auf die Pauschale „PLUSmobil“.
Der Hausarzt hat die Beendigung der Beschäftigung der Praxisassistenz (ggf. unter Benennung einer anderen Person) unverzüglich der KVT schriftlich mittzueilen.
Der Dienstleister, der von der AOK PLUS für die Beklebungen beauftragt wird, gibt keine Gewähr bei Schadeinwirkungen (z. B. bei mechanischen Einwirkungen wie Eiskratzer, Verwendung von Hochdruckreinigern oder grobe Bürsten bei Fahrzeugwäsche u. ä.).
Den aktualisierten Vertrag, inklusive der modifizierten Anlagen, finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
04.01.2022 - Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ zur Bestimmung des quantitativen CRP
Die KVT hat mit der AOK PLUS zum 01.01.2022 die Erweiterung des „Digitalen Rahmenvertrages“ um das neue Versorgungsmodul „Schnelltest PLUS“ beschlossen. Im Rahmen dieses Moduls soll der quantitative CRP mittels Point-of-Care-Testgeräten bei Atemwegsinfekten oder einer Otitis media bestimmt werden, wenn die Verschreibung eines Antibiotikums erwogen wird.
Teilnahmeberechtigt sind Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmen, sofern Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben.
Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
04.01.2022 - Neuer Selektivvertrag: mpMRT der Prostata
Zum 01.01.2022 startet der neue Vertrag nach § 140a SGB V zur fachärztlichen Behandlung onkologischer Patienten mittels mpMRT der Prostata zwischen der AOK PLUS und der KVT.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der multiparametrischen Magnetresonanztomographie (mpMRT) der Prostata für Versicherte der AOK PLUS. Die mpMRT dient der genaueren Detektion und Lokalisation karzinomsuspekter Herdbefunde und damit der präziseren pathologischen Diagnostik auf der Grundlage von gezielten Prostatabiopsien.
Teilnahmeberechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie, für Diagnostische Radiologie, für Radiologische Diagnostik und für Strahlentherapie und Radiologische Diagnostik, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und ihre Teilnahme gegenüber der KVT erklärt haben.
Die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen für die Versicherten erhalten die teilnehmenden Radiologen von der AOK PLUS. Bitte beachten Sie die Teilnahmevoraussetzungen der Versicherten.
Die Leistung "mpMRT der Prostata" ist durch die Radiologen unter Angabe der Abrechnungsziffer 99310 gegenüber der KVT abzurechnen und wird in Höhe von je 450,00 Euro vergütet.
Informationen zum Vertrag sowie die Teilnahmeerklärung finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Weißmann, Telefon: 03643 559-137
20.12.2021 - Fristverlängerung der DMP-Schulungen sowie zum Gestationsdiabetes
Patientenschulungen im Rahmen der DMP und des Gestationsdiabetes-Vertrages können auch weiterhin per Videoübertragung erbracht werden. Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit der AOK PLUS konnte vereinbart werden, dass die Sonderregelung fortgeführt wird. Die Befristung wurde bis zum 31.03.2022 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter
09.12.2021 - Vertragsanpassungen Feto-Neonat-Pfad
Mit Wirkung zum 01.10.2021 konnten sich die Vertragspartner auf eine Erweiterung des Postleitzahlbereichs der teilnahmeberechtigten Ärzte im Geltungsbereich der KVT verständigen. Dadurch kann den teilnehmenden Schwangeren sowie deren Kindern in Ostthüringen eine noch bessere und vor allem wohnortnahe Versorgung im Rahmen des Projektes ermöglicht werden.
Teilnahmeberechtige Ärzte:
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Nachweis „Certificate of competence preeclampsia screening“ (FMF London)
- Genehmigung zur Erbringung sonographischer Leistungen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- mit Haupt- oder Nebenbetriebsstätte im Postleitzahlbereich: 046ff., 07ff., 99084 bis 99099, 994ff., 995ff.
Außerdem wurde eine Klarstellung der Einschlusskriterien für die Versicherten vorgenommen: es dürfen nur volljährige Schwangere, die die übrigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, in das Projekt eingeschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass zum 31.12.2021 die Möglichkeit endet, schwangere Frauen zu Beginn der Schwangerschaft für den Feto-Neonatalen-Pfad zu rekrutieren. Ein kostenfreies Präeklampsie-Screening über den Pfad ist ab dem 01.01.2022 nicht mehr möglich. Sollten Sie bei Ihren Patientinnen zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft feststellen, dass ein Risiko besteht, können bis zum 31.03.2022 Schwangere als Quereinsteiger dem Pfad beitreten. Die Rekrutierungszeit endet zum 01.04.2022 jedoch endgültig. Alle Frauen und Kinder, die bis dahin an dem Pfad teilnehmen, können den Behandlungsablauf noch vollständig durchlaufen.
Weitere Informationen zum Vertrag sowie die aktuelle Teilnahmeerklärung finden Sie hier...
Ihre Ansprechpartnerin: Anne Weißmann, Telefon 03643 559-137
26.11.2021 - Kooperationsvertrag zur Information über Sekundärprävention mit der AOK PLUS
Mit dem 3. Nachtrag haben sich die KVT und die AOK PLUS auf neue Vergütungsbeträge für die ärztliche Leistung verständigt. Ab dem 01.01.2022 wird das Programm „Herz-Kreislauf“ nicht weiter fortgeführt. Nach dem 31.12.2021 kann die Abschlussuntersuchung und deren Abrechnung noch bis zum 30.06.2022 erfolgen. Die Anlagen 1 und 2 wurden diesbezüglich angepasst.
Weitere Informationen zum Vertrag und Details (einschl. Vergütung) finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Eckold, Telefon 03643 559-135
23.11.2021 - Anpassung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Im 4. Nachtrag wurden u. a. die bereits angewandten Regelungen (z. B. Herpes zoster-subunit-Totimpfstoff) vertraglich festgehalten. Neben inhaltlichen Anpassungen (Hämo-/Endoclips, Einmal-Biopsienadeln/Punktionskanülen...) wurde auch die Klarstellung zur Zuständigkeit bei Prüfverfahren zur Sprechstundenbedarfsvereinbarung neu geregelt.
Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier...
Ihr Ansprechpartner bei Fragen …
zur Verordnung: Beate Müller, Telefon 03643 559-765
Bettina Pfeiffer, Telefon 03643 559-764
zum Vertrag: Ralf Babuke, Telefon 03643 559-130
18.11.2021 - Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Die Untersuchungsbögen für die Erst- und Nachuntersuchungen zum Jugendarbeitsschutz sind jetzt online abrufbar.
Weitere Informationen finden Sie hier ...
10.11.2021 - Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen - Anpassung der Sachkosten für Prostaglandin
Da sich die Sachkosten für Prostaglandin erhöht haben, wurde mit den Thüringer Krankenkassen vereinbart, dass sich die Pauschalen (99273A und 99273B) rückwirkend ab 01.10.2021 von 2 € auf 5,95 € erhöhen. Aus diesem Grund wurde der bisherige Vergütungsanhang ab 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 (2,00 €) befristet und ein neuer Vergütungsanhang ab 01.10.2021 erstellt.
Weitere Informationen finden Sie hier …
30.09.2021 - Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie mit der IKK classic und Securvita BKK – neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung
Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung (GPVG) wurde die Rechtsgrundlage der o. g. Verträge von § 73c SGB V in § 140a SGB V geändert. Im Zuge dessen wurden auch die Teilnahme- und Einwilligungserklärungen (TE/EWE) zu den Homöopathie-Verträgen auf Bundesebene für Ärzte und Versicherte zum 01.10.2021 angepasst. Bitte verwenden Sie ab dem 01.10.2021 ausschließlich die aktualisierten TE/EWE.
Weitere Informationen finden Sie hier …
Ihr Ansprechpartner: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
28.09.2021 - IKK classic – Beendigung des ZNS-Konsil Vertrages zum 31.12.2021
Der Vertrag zwischen der KV Thüringen und der IKK classic zur besonderen Versorgung „ZNS-Konsil“ wird mit Wirkung zum 31.12.2021 beendet. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Leistungen mit den Abrechnungsnummern 99064 und 99211 bis 99215 bei Versicherten der IKK classic ab 01.01.2022 nicht mehr vergütungsfähig sind.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
22.09.2021 - Fristverlängerung der DMP-Schulungen sowie zum Gestationsdiabetes
Patientenschulungen im Rahmen der DMP und des Gestationsdiabetes-Vertrages können auch weiterhin per Videoübertragung erbracht werden. Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit der AOK PLUS konnte vereinbart werden, dass die Sonderregelung fortgeführt wird. Die Befristung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter
25.08.2021 - Anpassung der Vereinbarung über die belegärztliche Behandlung
Die grundlegende strukturelle und kalkulatorische Überarbeitung des Kapitels 25 EBM hat zu einer Anpassung der Vereinbarung über die belegärztliche Behandlung geführt. Mit dem 3. Nachtrag haben sich die KVT und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen auf neue Vergütungssätze für die belegärztlichen strahlentherapeutischen Leistungen verständigt. Weiterhin haben die Vereinbarungspartner Kalkulationsgrundsätze für alle belegärztlichen Leistungen definiert sowie weitere EBM-Anpassungen umgesetzt. Die Änderungen gelten rückwirkend ab 01.01.2021 und werden zeitnah im Rahmen der Abrechnung umgesetzt.
Die angepasste Vereinbarung sowie die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
18.08.2021 - BKK Landesverband Mitte – Beendigung des ZNS-Konsil Vertrages zum 31.12.2021
Der Vertrag zwischen der KV Thüringen und dem BKK Landesverband Mitte zur besonderen Versorgung „ZNS-Konsil“ wird mit Wirkung zum 31.12.2021 beendet. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Leistungen mit den Abrechnungsnummern 99074 und 99211 bis 99215 bei Versicherten der am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen ab 01.01.2022 nicht mehr vergütungsfähig sind.
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
06.08.2021 - 1. Nachtrag zur Honorarvereinbarung für das Jahr 2021
Die KV Thüringen hat mit den Thüringer Krankenkassen eine Anpassung des Honorarvertrages vereinbart. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen die Umsetzung von Vorgaben der Bundesebene. So wurde u. a. die Finanzierung von verschiedenen neuen EBM-Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung umgesetzt.
Die Lesefassung des Honorarvertrages finden Sie hier…
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon: 03643 559-134
06.08.2021 - 5. Nachtrag zur Thüringer Impfvereinbarung
Da das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern mit Wirkung zum 08.03.2021 erlassen hat, wurde die Thüringer Impfvereinbarung in Form eines 5. Nachtrages angepasst. Versicherte haben nun auch Anspruch auf Schutzimpfungen, welche gemäß § 20i Abs. 3 Satz 1 SGB V vom BMG durch Rechtsverordnung bestimmt wurden, wenn diese in der Anlage 2 zur Impfvereinbarung aufgeführt werden.
Weitere Informationen zum Vertrag und Details (einschl. Vergütung) finden Sie hier ...
Ihre Ansprechpartnerin: Katharina Michel, Telefon 03643 559-134
22.07.2021 - TeleArzt-Verträge – neuer telemedizinischer Anbieter zum 01.07.2021
Das Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen (ZTM) wurde neben der vitagroup AG als weiterer telemedizinischer Anbieter seitens der KV Thüringen anerkannt. Damit können ab dem 01.07.2021 interessierte und an den Verträgen teilnehmende Ärzte wählen, von welchem telemedizinischen Anbieter die digitale Ausrüstung im Hausbesuch zum Einsatz kommen soll.
Weitere Informationen, wie Kontakdaten der telemedizinschen Anbieter, die Höhe der zusätzlichen Vergütung und die technischen Vorrausetzungen finden Sie hier: ...
Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-136
06.07.2021 - Bericht des Institut für Allgemeinmedizin (UKJ) - Einsatz von PoC In-vitro-Diagnostik zum Nachweis des Coronavirus in der Praxis
Die KVT hat - in Kooperation mit der Firma Abbott - von Januar 2021 bis April 2021 in 13 Thüringer Praxen den Einsatz der Schnelltestplattform "ID Now" getestet. Mit dieser Schnelltestplattform können die Erreger SARS-CoV-2, RSV, Influenza A&B sowie Streptokokken der Gruppe A nachgewiesen werden. Begleitet wurde die Pilotierung durch das Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Jena. Der Abschlussbericht liegt nun vor.
28.06.2021 - Fristverlängerung der DMP-Schulungen sowie zum Gestationsdiabetes
Patientenschulungen im Rahmen der DMP und des Gestationsdiabetes-Vertrages können auch weiterhin per Videoübertragung erbracht werden. Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie mit der AOK PLUS konnte vereinbart werden, dass die Sonderregelung fortgeführt wird. Die Befristung wurde bis zum 30.09.2021 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter
24.06.2021 - 4. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ - Neue Leistungen ab 01.07.2021
Zum 1. Juli 2021 wird der Vertrag „Hallo Baby“ um zwei neue Leistungen erweitert. Somit werden den Versicherten nun ein zweiter Toxoplasmosesuchtest sowie ein ärztliches Gespräch zum Geburtsmodus (persönlich oder im Rahmen einer Videosprechstunde), mit welchem die natürliche Geburt gefördert werden soll, angeboten. Die ärztlichen Gespräche im Rahmen der Toxoplasmosesuchtests können nun unbefristet sowohl persönlich, als auch telefonisch oder im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden.
23.06.2021 - Förderung „eArztbrief“ durch AOK PLUS verlängert
Der mit der Anschaffung verbundene erhöhte finanzielle, administrative und organisatorische Mehraufwand in der Vertragsarztpraxis für die notwendige IT-Infrastruktur zur Nutzung des eArztbriefes wird neben der TI-Finanzierung zusätzlich durch eine Förderung der AOK PLUS kompensiert. Nutzer der aktuellen S3C-Schnittstellenversion erhalten 0,20 € je Behandlungsfall eines AOK PLUS-Versicherten, wenn sie zur Abrechnung der GOP 86900 bzw. 86901 (Versand und Empfang von Briefen) berechtigt sind und diese bei mindestens einem AOK PLUS-Versicherten im Quartal abgerechnet haben.
Die Förderung des eArztbriefes durch die AOK PLUS wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Den angepassten Anhang 2 zur Anlage 3 zum Rahmenvertrag „Digital gestützte Versorgungsanwendungen“ sowie nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.