Arzneimittelvereinbarung
| Vertragspartner: |
|
| Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 1 SGB V |
| Hinweis: | Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Bereich Arznei- und Verbandmittel eine Zielquotenprüfung statt der Richtgrößen-Prüfung. |
kvt
Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen
| Vertragspartner: |
|
| Gesetzliche Grundlage: | § 84 Abs. 1 SGB V |
| Hinweis: | Seit dem Jahr 2018 erfolgt im Bereich Arznei- und Verbandmittel eine Zielquotenprüfung statt der Richtgrößen-Prüfung. |