kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärztesuche

Fragen und Antworten zu Covid 19 Impfungen in Thüringen

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Impfstoffe


Nebenwirkungen

Wer haftet bei Schäden?

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über eine spezielle App erfolgen. Diese wird vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelt und ist in Kürze in den App-Stores verfügbar.

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

BMG (21.12.20)

Personal


Organisation

Integration Impfen & Praxisabläufe

Auch während der SARS-CoV-2-Pandemie sollten anstehende Routine-Impfungen möglichst zeitgerecht verabreicht werden (siehe hierzu auch "Sollten Impfungen während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie durchgeführt werden?") Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Um das Risiko einer Übertragung des Virus in der Praxis zu minimieren, können folgende Hinweise zur Praxisorganisation helfen:

● Impftermine und andere Arztbesuche räumlich und zeitlich trennen:

  • Impftermine sollten räumlich (Wartebereiche, Behandlungsräume) und/oder zeitlich getrennt von anderen Arztbesuchen angeboten werden.
  • Insbesondere Arztbesuche wegen Infektionskrankheiten sollten streng von Impfterminen getrennt werden.

● Wartezeiten in der Praxis vermeiden:

  • Impftermine sollten so getaktet werden, dass möglichst keine Wartezeiten in der Praxis entstehen.
  • Es könnten regelmäßige, kurze Impftermine angeboten werden, z. B. mehrmals in der Woche jeweils von 8-9 Uhr im 15-Minuten-Takt.

● Kontakte in der Praxis reduzieren:

  • Kinder sollten möglichst mit nur einer Begleitperson und ohne Geschwister zum Termin kommen.
  • In der Praxis sollte der Impfling (und seine Begleitperson) durch möglichst wenige Mitarbeitende unter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen betreut werden.

● Praxisbesuch planen:

  • Vor einem Praxisbesuch sollten sich Patientinnen und Patienten telefonisch anmelden.
  • Wenn Patientinnen oder Patienten bei der telefonischen Anmeldung von Krankheitssymptomen berichten, sollte nach den genauen Symptomen und dem möglichen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person gefragt werden. Besteht der Verdacht auf eine Corona-Infektion, sollte die Impfung verschoben werden. COVID-19-Patientinnen und Patienten sollten erst nach Entisolierung und vollständiger Genesung geimpft werden. Kontaktpersonen können bei Symptomfreiheit 14 Tage nach dem letzten Kontakt geimpft werden.
  • Patientinnen und Patienten, die einen Impftermin wahrnehmen wollen, sollten über den veränderten Praxisablauf informiert und auf die notwendigen Hygienemaßnahmen hingewiesen werden.
  • Erinnerungssysteme können helfen, Patientinnen und Patienten, deren Eltern oder Sorgeberechtigte bzw. Angehörige aktiv an fällige, versäumte oder verschobene Impfungen zu erinnern.

● Allgemeine Hygienemaßnahmen beachten:

  • Impftermine in gut belüfteten Bereichen durchführen und diese regelmäßig desinfizieren.
  • Abstandsregelungen auch in der Praxis gewährleisten, z.B. durch Markierungen am Anmeldeschalter.

Grundsätzlich sollte das Vorgehen in der eigenen Praxis immer unter Abwägung des individuellen Erkrankungsrisikos der Patientinnen und Patienten und der lokalen Gegebenheiten geplant werden.

Quelle: www.zusammengegencorona.de/impfen/allgemeines/

Vor dem Impfen - Wichtige Hinweise

  • Bitte die Aufklärungsbögen vorab bereits lesen.
     
  • Bitte alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
     
  • Bitte mitbringen (sofern vorhanden):
  • » Medikationsplan
  • » Allergiepass
  • » Ausweis zur Gerinnungskontrolle
  • » Impfausweis

Weiterführende Informationen

Informationen von öffentlichen Institutionen

Die Informationslage zur Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen aktualisiert sich laufend. Wir verweisen Sie dazu auf die Internetseiten folgender Einrichtungen:


Informationen von Krankenkassen

Vor dem Hintergrund des Starts der ersten Corona-Impfungen in Deutschland erweitern Krankenkassen ihre Informationsangebote rund um das Coronavirus:

  • AOK PLUS - Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 2266550 informiert ein 55-köpfiges Team aus Ärzten und medizinisch ausgebildetem Fachpersonal rund um die Uhr zur Corona-Impfung.
  • BARMER - Die kostenlose Hotline 0800 84 84 111 steht uneingeschränkt allen Bundesbürgerinnen und -bürgern rund um die Uhr zur Verfügung.
  • BKK - Hotline zum Coronavirus: 0211 9065 – 666
  • DAK - Täglich rund um die Uhr ist folgende Rufnummer geschlatet: 040 325 325 800. (Sie zahlen lediglich den Anruf zum Ortstarif).
  • IKK classic - Kostenlose Beratung zu medizinischen Fragen rund um die Corona-Impfung: Versicherte erreichen die medizinische Hotline an sieben Tagen in der Woche rund um Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 455 1000.
  • KKH - Gesundheitshotline: 089 95 00 84 188 (auch bei Fragen rund um das Coronavirus)
  • TK - 040-46 06 - 61 91 60 (Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr)